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BGH, 07.11.1963 - VII ZR 169/61 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.02.1958 - VII ZR 39/57
Rechte des Bauherrn bei Ansprüchen auf Mängelbeseitigung
Auszug aus BGH, 07.11.1963 - VII ZR 169/61
Soweit der Beklagte mit seinen Ansprüchen auf Schadensersatz und Minderung mangels Fristsetzung nicht durchdringt (vorstehend: IV, V und VI) 9 bleibt zu prüfen, ob ihm wenigstens die Einrede des nicht erfüllten Vertrags nach § 320 BGB zusteht, was nach § 322 BGB seine Verurteilung zur Zahlung Zug um Zug gegen Nachbesserung der Mängel zur Folge hätte (BGHZ 26, 337, 339) [BGH 06.02.1958 - VII ZR 39/57]. - RG, 21.08.1936 - II 154/36
1. Finden auf das Schiedsgutachterverfahren die Vorschriften des X. Buches der …
Auszug aus BGH, 07.11.1963 - VII ZR 169/61
Auch das Reichsgericht hat sich jedenfalls für den von der Gegenpartei ernannten Schiedsgutachter auf diesen Standpunkt gestellt (RGZ 152, 201, 206).